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   BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96   

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https://dejure.org/1997,2795
BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96 (https://dejure.org/1997,2795)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1997 - 12 RK 4/96 (https://dejure.org/1997,2795)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 12 RK 4/96 (https://dejure.org/1997,2795)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 102
  • NZS 1997, 572 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.04.1975 - 3 RK 23/74
    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96
    In einem solchen Fall beginnt eine Mitgliedschaft in der KVdR aufgrund des Rentenbezuges erst mit der Bekanntgabe des Rücknahme- und Bewilligungsbescheides an den Versicherten, auch wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird (Fortführung von BSG vom 18.4.1975 - 3 RK 23/74 = BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1).

    Das gilt insbesondere für die Urteile vom 2. Juli 1970 (SozR Nr. 4 zu § 315a RVO), vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235, 237, 238 = SozR 2200 § 315a Nr. 1) und vom 23. Februar 1977 (USK 7712).

    Dieser vom 3. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 2. Juli 1970 (SozR Nr. 4 zu § 315a RVO) und vom 18. April 1975 (BSGE 39, 235, 237/238 = SozR 2200 § 315a Nr. 1) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende 12. Senat im Urteil vom 23. Februar 1977 (USK 7712) angeschlossen, wo ein RV-Träger eine Rente zunächst mangels Nachweises von Versicherungszeiten bindend abgelehnt, sie später aber nach Eingang der Nachweise bewilligt hatte.

    Demgemäß könne erst von diesem Zeitpunkt an seine Mitgliedschaft zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Betracht gezogen werden (BSGE 39, 235, 236f = SozR 2200 § 315a Nr. 1 S 2, 3).

  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95

    Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96
    Im einzelnen sind die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und ihre Entwicklung im Urteil vom 26. Juni 1996 dargestellt (BSGE 78, 297 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 29, jeweils unter III).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96
    Diese durfte auch im Wege der Anschlußberufung vorgenommen werden (vgl BSGE 63, 167, 168, 169 = SozR 1500 § 54 Nr. 85 S 85, 86).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96
    Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, daß der Kläger von der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage zur Feststellungsklage übergegangen ist; denn hierin liegt mangels einer Änderung des Klagegrundes keine Klageänderung, sondern eine nach § 99 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) uneingeschränkt zulässige Antragsänderung (vgl BSGE 48, 195, 196 = SozR 2200 § 394 Nr. 1 S 1).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96
    Für sie spricht auch, daß Sachleistungen der KV und vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit nachträglich nicht erbracht werden können (vgl BSG SozR 2200 § 313 Nr. 8) und daß Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit vermieden werden.
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Dieser Übergang von der Verpflichtungs- zur Feststellungsklage beruht aber auf einer nach § 99 Abs. 3 SGG uneingeschränkt zulässigen Antragsänderung (BSG vom 25.2.1997 - 12 RK 4/96 - BSGE 80, 102, 103 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 S 129 mwN) .
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

    Er hat dies auch damit begründet, daß Sachleistungen der Krankenversicherung ohnehin nachträglich nicht erbracht werden können und Beitragsnachforderungen für die Vergangenheit vermieden werden (vgl zuletzt BSGE 80, 102, 107 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 S 133 mwN).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a VS 3/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wehrübung im Ausland -

    Dem entspricht auch die Möglichkeit, noch im Revisionsverfahren von einer Leistungs- zu einer Feststellungsklage zu wechseln (vgl dazu BSGE 48, 195, 196 = SozR 2200 § 394 Nr. 1; BSGE 80, 102, 103 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33).
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 20/08 R

    Krankenversicherung der Rentner - Vorversicherungszeit - Ende der Rahmenfrist -

    Ein Auseinanderfallen von Ende der Rahmenfrist und Beginn der Versicherungspflicht hat der Senat bereits früher für eine vergleichbare Fallgestaltung als rechtlich geboten erachtet (vgl Urteil des Senats vom 25.2.1997 - 12 RK 4/96 - BSGE 80, 102 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 mwN) , weil die Begründung von Versicherungspflicht für in der Vergangenheit liegende Zeiträume vermieden werden soll.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 7 KA 102/13

    Sozialpädiatrisches Zentrum - Leistungserbringung unter mehreren Anschriften -

    Allgemein, d.h. insbesondere für das Klageverfahren, liegt im Übergang von einem Verpflichtungs- zu einem Feststellungsantrag (und umgekehrt) eine Beschränkung (bzw. eine Erweiterung) des Klageantrags in der Hauptsache, was gemäß § 99 Abs. 3 Satz 2 SGG keine Klageänderung darstellt und demnach grundsätzlich jederzeit zulässig ist (BSGE 80, 102; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 99 Rd. 4 m.w.N.).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R

    Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Sterilisation - Empfängnisverhütung

    Der Übergang zu dieser Klageart stellt eine nach § 99 Abs. 3 SGG grundsätzlich zulässige Antragsänderung dar (BSGE 80, 102, 103 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 S 129).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12

    Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt -

    Eine Erweiterung (bzw. Beschränkung) des Klageantrags in der Hauptsache stellt gemäß § 99 Abs. 3 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) keine Klageänderung dar und ist demnach grundsätzlich jederzeit zulässig (BSGE 80, 102; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11.A., § 99 Rd. 4 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 08.02.2007 - L 4 KR 50/05

    Klagelegitimierung im eigenen Namen eines Stammversicherten i.F.d. Ablehnung der

    Insbesondere ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so BSG vom 25.01.2000 - B 12 KR 10/04 R abgedruckt in Die Leistungen, Beil.06, S.179) in Fällen wie dem vorliegenden auch eine nachträgliche Änderung eines Versicherungsverhältnisses möglich, auch wenn dies dem Grundsatz, nicht rückwirkend in bestehende Versicherungsverhältnisse eingreifen, wie es vom BSG im Urteil vom 25.02.1997 - BSGE 80, 102, 107, festgestellt wurde, widerspricht.
  • SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
    Aber auch für den Fall, dass eine Rente erst aufgrund eines Antrages nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) gewährt wird, hat das BSG (Urteil vom 25.02.1997, 12 RK 4/96 in SozR 3-2500 § 5 Nr. 33) festgehalten, dass zwar der ursprünglich gestellte Rentenantrag für das Ende der Rahmenfrist heranzuziehen ist, die Pflichtversicherung aber erst mit dem Rentenbewilligungsbescheid beginnt.
  • LSG Bayern, 20.02.2002 - L 16 RJ 610/00

    Befreiung von der Beitragspflicht von der Krankenversicherung der Rentner;

    Wird ein Rentenantrag zunächst bindend abgelehnt, der Ablehnungsbescheid jedoch später in vollem Umfang zurückgenommen und auf den ursprünglichen Rentenantrag hin Rente bewilligt, beginnt eine Mitgliedschaft in der KVDR aufgrund des Rentenbezugs erst mit der Bekanntgabe des Rücknahme- und Bewilligugnsbescheides an den Versicherten, auch wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird (BSG vom 25.02.1997 in SozR 3-2500 § 5 Nr. 33 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.12.2011 - B 12 KR 66/11 B
  • LSG Hamburg, 18.05.2005 - L 1 KR 121/04

    Anspruch auf die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2011 - L 9 AS 971/09
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